Eine Ernährungstherapie richtet sich an Menschen mit einer Erkrankung, die durch eine Ernährungsumstellung positiv beeinflusst werden kann.
Für diese Beratungsform ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Die Ernährungstherapie orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Wünschen des Klienten und ist damit eine wichtige Ergänzung der ärztlichen Therapie.

Ernährungstherapeutische Beratungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sind bei folgenden Indikationen sinnvoll:

  • Gewichtsproblemen
    • Adipositas / schweres Übergewicht
  • Stoffwechselerkrankungen und Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems
    • Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, Schwangerschaftsdiabetes
    • Fettstoffwechselstörungen
    • Hypertonie (Bluthochdruck)
    • Gicht
  • Erkrankungen der inneren Organe
    • Magenbeschwerden wie Sodbrennen, Reflux, Magengeschwüre, Zustand nach Magenresektion
    • Reizdarm, Morbus Crohn, Divertikulitis, Kurzdarmsyndrom, …
    • Nierenerkrankungen
  • Lebensmittelunverträglichkeiten und -allergien
  • Harnsteinleiden
  • Osteoporose (Knochenschwund)
  • Krebserkrankungen (vor, während und nach Chemo- oder Strahlentherapie)
  • Mangel- und Fehlernährung

Kostenerstattung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen anteilig die Kosten für eine ärztlich verordnete Ernährungstherapie.
Es ist erforderlich, sich vor Beginn der Ernährungstherapie eine Bestätigung über die Kostenerstattung bei der Krankenkasse einzuholen.

Wie läuft eine individuelle Beratung ab?

Verordnung Ernährungstherapie (link folgt)

Gerne erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag über den sinnvollen Umfang der Beratungsleistungen.

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